Frauen und Chancengleichheit

Mein Name lautet Jennifer Muth, ich bin nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG), sowie nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

Die Frauen und Gleichstellungsbeauftragte ist nach der Hessischen Gemeindeordnung für die Bürger*innen der Stadt Ansprechpartnerin.

Grundlage der Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. In diesem Artikel ist definiert:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Seit November 2021 bin ich Sprecherin der LAG Hessischer FrauenbürosEine Arbeitsgemeinschaft in der sich Kolleginnen aus ganz Hessen vernetzen, für die Chancengleichheit von Frauen einstehen. 

Aktionstag gegen Belästigung

#kein Kompliment

 

„Das ist gruselig!“ Aktionstag Catcalling auf dem Riedstädter Rathausplatz

 

Es sind Sprüche, die fassungslos machen, die am Freitag, 14. Juni mit bunter Kreide auf den Riedstädter Rathausplatz geschrieben werden. Hauptsächlich Schülerinnen der Martin-Niemöller-Schule notieren hier selbst Erlebtes. Darunter Sprüche wie „Du hast einen fetten Arsch“, „Trag mal öfter enge Kleidung“, „Du siehst heute aus wie eine Nutte“, oder: „Du bist so klein, du brauchst dich gar nicht mehr hinknien, um mir einen zu blasen.“

 

Die Riedstädter Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Jennifer Muth beteiligt sich am Aktionstag „Catcalling“ gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, zu dem der Kreis Groß-Gerau und die Arbeitsgemeinschaft Catcalling aufgerufen hatten. Unter dem Motto „Kreidet mit uns an!“ hatte sie dazu eingeladen, ab 10 Uhr zum Riedstädter Rathausplatz zu kommen, um sexualisiertes Verhalten öffentlich zu machen. Dazu gibt es ein kleines Rahmenprogramm mit Gesprächen und Liedern von Uwe Schatter, Musiklehrer an der MNS.

 

Die Resonanz ist groß. Rund 160 Schülerinnen und Schüler der neunten und zehnten Jahrgangsstufe der MNS sind unter anderem zum Rathaus gekommen und machen nach der Gesprächsrunde reichlich Gebrauch von der bereitgestellten Kreide. „Ich kannte den Begriff zunächst nicht und habe mich erst einmal gefragt, was für eine Katze ich rufen soll“, bekennt Erster Stadtrat Ottmar Eberling im Gespräch mit Jennifer Muth und erklärt: „Ich finde diesen Aktionstag sehr wichtig und Unterstützens wert. Er hat schon mal dafür gesorgt, dass viele Menschen so wie ich nun wissen, was mit Catcalling gemeint ist.“

 

Genau das ist die Intention der Riedstädter Frauenbeauftragten, wie sie in ihrer Begrüßung betont. „Wir wollen mit diesem Aktionstag aufklären und sensibilisieren“, so Muth. Denn anzügliche Sprüche, Pfeif- oder Kussgeräusche würden viel zu häufig bagatellisiert, obwohl sie gravierende Auswirkungen insbesondere auf junge Menschen hätten. „Das ist ein Angriff auf euer Selbstbewusstsein“, wendet sie sich insbesondere an die Schülerinnen.  In einer Gesprächsrunde mit dem Ersten Stadtrat, der Schutzfrau vor Ort Caroline Fernandez, der Personalratsvorsitzenden Tanja Demuth, der Auszubildenden Leni Löwer und Sandra Weller von der Stadtverwaltung geht sie der Frage nach, was es mit der Begrifflichkeit auf sich hat und was sie mit den Betroffenen macht. „Eigentlich finde ich es zu harmlos, dass die süßen Kätzchen mit derartigen Belästigungen verglichen werden. Aber wenn man dann an das unerträgliche Gejaule verliebter Kater denkt, passt es wieder“, befand Demuth. Weller verwies darauf, dass solch übergriffiges Verhalten nicht nur in der Großstadt, sondern auch mitten im Wohnort wie zum Beispiel in Goddelau und im bekannten Umfeld geschehen könne.

 

 

Das war auch Thema der Ansprachen von Kreisschülersprecherin Maike Hanewald und Elena Jonas vom Vorstand der Kreisschülervertretung. Ob anzügliche Pfiffe von Mitschülern bei Bundesjugendspielen, dumme Sprüche auf dem Schulhof oder die bange Frage vor dem Kleiderschrank, was man anziehen solle, ohne blöde Kommentare zu ernten – all das seien bekannte Situationen, die aber zu oft nicht angesprochen würden. „Aber Leute, wenn niemand was sagt, wie sollen diese Situationen dann jemals aufhören. Jeder hat seine eigenen Grenzen und die müssen klar kommuniziert werden und  akzeptiert werden! Ihr seid nicht alleine in diesen Situationen“, erklärten die beiden Schülerinnen. Und auch Josefine Wandt, Juso-Co-Vorsitzende im Kreis Groß-Gerau und als Kreistagsabgeordnete in der Frauenkommission, sagte, dass sexualisierte Sprüche für junge Mädchen ab zwölf Jahren zum Alltag gehören würden. „Das ist gruselig!“

 

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Frauenspaziergang

Am Freitag, den 28.06.2024 treffen wir uns am Richthofenplatz in Erfelden um 16.00 Uhr.

 

Frauen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Lebensgeschichten begegnen sich. Hier ist Zeit sich kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen, Austausch zu diversen Themen erfahren, verschiedenste Unterstützung bekommen. So manche lustige Geschichte aus der Jugend wurde schon erzählt, aber auch Sorgen und Schwierigkeiten des Alltags werden geteilt. Frauen finden sich, die sich unterstützen. Beim Spaziergang durch die einzigartige Natur des Kühkopfes zur Ruhe zu kommen, einzigartig. Wir laden Sie ein, an diesem Tag mit dabei sind die beiden Schutzfrauen vor Ort. Unterschiedliche Fragen können an die beiden gerichtet werden.

Schwerpunkte

Meine Arbeit richtet sich darauf aus, das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in die alltägliche Wirklichkeit umzusetzen. Schwerpunkte sind:

  • die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Bereichen
  • die Bekämpfung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an Frauen
  • Leistungen und Beiträge von Frauen in Gesellschaft, Kultur und Politik sichtbar zu machen
  • Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung herzustellen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Zunahme des öffentlichen Bewusstseins über Gleichstellungsprobleme

Deshalb entwickele und unterstütze ich Aktivitäten zur Gleichstellung, berate Einzelpersonen, aber auch die Dienststelle zum Abbau von Benachteiligungen, wirke mit bei Personalentscheidungen und Grundsatzbeschlüssen der Stadt Riedstadt, informiere durch Veranstaltungen und Broschüren und bin Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden und Anregungen.

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt wurde - gegenüber den vorangegangenen Plänen - aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in einer wesentlich erweiterten Form vorgelegt. Neben den rein statistischen Auswertungen sind jetzt auch einige inhaltliche Aussagen über die Zielsetzung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten konkret und anschaulich erläutert.

Den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt können Sie hier einsehen und herunterladen.

Gesetzesgrundlagen

4b HGO - Gleichberechtigung von Frau und Mann

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.

 

Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)

Im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) ist geregelt, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Durchführung des Gesetzes überwacht. Sie ist direkt dem Bürgermeister unterstellt. Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert. Dabei wird den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://soziales.hessen.de/familie-soziales/frauen/hessisches-gleichberechtigungsgesetz.


Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

Alle Menschen sind gleich wichtig und haben die gleichen Rechte - unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. Eine diskrimierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und bringt uns allen Vorteile. Näheres dazu entnehmen Sie dem Antidiskrimierungsgesetz (AGG).

Kontakt

Jennifer Muth

Raum: 300

Telefon: 06158 181-119

E-Mail:frauenbeauftragte@riedstadt.de