Leinenpflicht für Hunde ernst nehmen!

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Schweinepest drohen Bußgelder

Mit Schildern wird auf die Bestimmungen der Allgemeinverfügung hingewiesen.

Zur Bekämpfung der für Wild- und Hausschweine hoch ansteckenden Afrikanischen Schweinepest hat der Kreis Groß-Gerau eine Allgemeinverfügung erlassen, die wegen des rasanten Ausbruchsgeschehens seit Mitte Juni bereits mehrfach angepasst werden musste. Demnach gilt für den gesamten Kreis Groß-Gerau eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde im gesamten öffentlichen Straßenraum, eine Hundeleine darf nicht länger als fünf Meter sein. Des Weiteren dürfen öffentliche Wege nicht verlassen werden.  

Mit diesen Maßnahmen soll zum einen infiziertes Wild nicht aufgescheucht werden. Zum anderen ist der Virus sehr langlebig und kann auch zum Beispiel durch Schuhe weitergetragen werden. Daher sollen diese Maßnahmen eine Weiterverbreitung der für Schweine fast immer tödlichen Krankheit verhindern. Im Stadtgebiet von Riedstadt wurden an markanten Stellen entsprechende Schilder aufgestellt.  

Nun musste die Stadtpolizei wiederholt feststellen, dass immer wieder insbesondere gegen die Hundeleinenpflicht verstoßen wird. Die Büchnerstadt Riedstadt appelliert daher eindringlich, die Verfügungen zu beherzigen. Die Auflagen werden von Polizei und Stadtpolizei kontrolliert. Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt werden.