Frauen und Chancengleichheit

Mein Name lautet Jennifer Muth, ich bin nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG), sowie nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

Die Frauen und Gleichstellungsbeauftragte ist nach der Hessischen Gemeindeordnung für die Bürger*innen der Stadt Ansprechpartnerin.

Grundlage der Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. In diesem Artikel ist definiert:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Seit November 2021 bin ich Sprecherin der LAG Hessischer FrauenbürosEine Arbeitsgemeinschaft in der sich Kolleginnen aus ganz Hessen vernetzen, für die Chancengleichheit von Frauen einstehen. 

Vortrag zum Thema TRICKBETRUG

Immer häufiger in den Medien gehört und mitbekommen haben wir, dass gerade Ältere Menschen Opfer von Trickbetrügern werden. Die beiden Schutzfrauen vor Ort, Katja Vagi-Mager und Caroline Fernandez werden an Hand von Beispielen mit ihnen in durchsprechen was sind Fallen? Was sind Maschen? Wie kann ich damit umgehen? Was ist zu tun?

 

06.06.2024 um 16 Uhr im 3. Stock des Rathauses Goddelau, barrierefrei! 

Digitale Beratung für älterwerdende Menschen - melden Sie sich gern bei Interesse

Frauenspaziergang mit den Schutzfrauen vor Ort

Am Freitags, den 31.05.2024 treffen wir uns am Richthofenplatz in Erfelden um 16.00 Uhr.

 

Frauen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Lebensgeschichten begegnen sich. Hier ist Zeit sich kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen, Austausch zu diversen Themen erfahren, verschiedenste Unterstützung bekommen. So manche lustige Geschichte aus der Jugend wurde schon erzählt, aber auch Sorgen und Schwierigkeiten des Alltags werden geteilt. Frauen finden sich, die sich unterstützen. Beim Spaziergang durch die einzigartige Natur des Kühkopfes zur Ruhe zu kommen, einzigartig. Wir laden Sie ein, an diesem Tag mit dabei sind die beiden Schutzfrauen vor Ort. Unterschiedliche Fragen können an die beiden gerichtet werden.

Schwerpunkte

Meine Arbeit richtet sich darauf aus, das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in die alltägliche Wirklichkeit umzusetzen. Schwerpunkte sind:

  • die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Bereichen
  • die Bekämpfung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an Frauen
  • Leistungen und Beiträge von Frauen in Gesellschaft, Kultur und Politik sichtbar zu machen
  • Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung herzustellen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Zunahme des öffentlichen Bewusstseins über Gleichstellungsprobleme

Deshalb entwickele und unterstütze ich Aktivitäten zur Gleichstellung, berate Einzelpersonen, aber auch die Dienststelle zum Abbau von Benachteiligungen, wirke mit bei Personalentscheidungen und Grundsatzbeschlüssen der Stadt Riedstadt, informiere durch Veranstaltungen und Broschüren und bin Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden und Anregungen.

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt wurde - gegenüber den vorangegangenen Plänen - aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in einer wesentlich erweiterten Form vorgelegt. Neben den rein statistischen Auswertungen sind jetzt auch einige inhaltliche Aussagen über die Zielsetzung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten konkret und anschaulich erläutert.

Den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt können Sie hier einsehen und herunterladen.

Gesetzesgrundlagen

4b HGO - Gleichberechtigung von Frau und Mann

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.

 

Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)

Im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) ist geregelt, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Durchführung des Gesetzes überwacht. Sie ist direkt dem Bürgermeister unterstellt. Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert. Dabei wird den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://soziales.hessen.de/familie-soziales/frauen/hessisches-gleichberechtigungsgesetz.


Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

Alle Menschen sind gleich wichtig und haben die gleichen Rechte - unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. Eine diskrimierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und bringt uns allen Vorteile. Näheres dazu entnehmen Sie dem Antidiskrimierungsgesetz (AGG).

Kontakt

Jennifer Muth

Raum: 300

Telefon: 06158 181-119

E-Mail:frauenbeauftragte@riedstadt.de